Bauüberwachung

Vermeidung von Bauschäden

Bauüberwachung / Baubegleitung, Warum?


Aus dem BAUSCHADENSBERICHT des Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (3. Bericht über Schäden an Gebäuden, 1995):

Vermeidbare Bauschäden

"Die durch Fehler bei der Planung, Ausführung und Materialherstellung verursachten vermeidbaren Schadenskosten bei Hochbauleistungen werden auf ca. 6,7 Mrd. DM geschätzt, wovon rund die Hälfte, nämlich 3,3 Mrd. DM, auf Fehlleistungen bei Instandsetzungen und Modernisierungen entfallen.


Die Untersuchungen zeigen, dass Mängel in der Mehrzahl während der fünfjährigen Gewährleistungsfrist gemäß BGB bzw. der zweijährigen Regelfrist nach § 13 Nr. 4 VOB/B erkennbar werden."

Bauüberwachung / Baubegleitung

Immer wieder werden wir bei unserer Tätigkeit mit einer mangel- oder auch fehlerhaften Bauausführung konfrontiert.Der Laie nennt dies volkstümlich "Pfusch am Bau".


Wir als Architekten unterscheiden dabei aber in Planungs-, Ausführungs- oder Materialfehler.Dazu kommen noch Beschädigungen an den Bauteilen,welche durch Unachtsamkeit entstehen.


Manche Fehler sind harmlos, aber manche Fehler können schwere Bauschäden zur Folge haben..
Um dies rechtzeitig zu erkennen ist es für die Bauherren von großem Nutzen eine baubegleitenden Qualitätskontrolle durch einen Architekten vornehmen zu lassen.

Das vom Bauherren investierte Geld in eine Bauüberwachung ist gegenüber eines nicht erkannten Mangels verschwindend gering.

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!

Sie sind vielleicht etwas unsicher, ob Ihr Haus einen Mangel hat. Ist Ihr Gefühl richtig ?


Diese Bauuntersuchung können wir für Sie tun. Als Ingenieurbüro für Bauwesen bieten wir Ihnen eine neutrale und unabhängige Bauüberwachung. Sollten Mängel feststellt werden, dürfen Sie die entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip auf die Firma umlegen, welche den Mangel verursacht hat.

Wir übernehmen für Sie die Bauüberwachung zu einem vorher festgelegten Festpreis.

Damit überwachen wir auch ob Ihr Gebäude nach den gültigen Vorschriften, entsprechend der Energieverordnung EnEV 2007, den gültigen Normen des Schallschutzes oder auch entsprechend der Vorschriften des Statikers errichtet wird. 


Gehen sie kein Risiko ein, sichern Sie das den Baufirmen entgegengebrachte Vertrauen ab durch eine unabhängige Bauüberwachung / Baubegleitung!